Studie Ressourceneffizienz

Laufzeit: Abgeschlossen | 2017

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Die Studie „Ressourceneffizienz durch Industrie 4.0 – Potenziale für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des verarbeitenden Gewerbes“ untersucht die Umsetzung von Maßnahmen der Digitalisierung im Hinblick auf Ressourceneffizienz.

Die digitale Transformation in der Entwicklung und Herstellung von Produkten, auch bekannt unter dem Schlagwort Industrie 4.0, wird zunehmend eine zentrale Herausforderung für die Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland. Die erfolgreiche Gestaltung dieser vierten industriellen Revolution ist einer der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschlands. Die zweite große Herausforderung ist die notwendige Entkopplung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch, die nur über eine zunehmend effizientere Nutzung der natürlichen Ressourcen in den Unternehmen erreicht werden kann. Die optimale Ausgestaltung der Wechselwirkung zwischen digitaler Transformation und Ressourceneffizienz sowie die konsequente Nutzung der daraus entstehenden Potenziale für eine Senkung des Verbrauchs von Material und Energie sind daher von entscheidender Bedeutung.

Im Jahr 2014 nahmen die Kosten für Materialaufwendungen mit rund 43 % den mit Abstand größten Kostenblock im verarbeitenden Gewerbe [1] ein. Die Kosten für Personal lagen demgegenüber bei knapp 19 %, die für Energie bei 1,9 % [2]. Obwohl im Vergleich zu den Materialaufwendungen die Energiekosten einen deutlich geringeren Anteil an der Bruttowertschöpfung ausmachen, sind diese nicht zu vernachlässigen. Denn in Deutschland entfielen 2014 29 % (2.514 PJ) der gesamten Endenergie auf das verarbeitende Gewerbe.[3]

[1] Verarbeitendes Gewerbe: „umfasst die mechanische, physikalische oder chemische Umwandlung von Stoffen oder Teilen in Waren. Es handelt sich dabei um Roh- oder Grundstoffe aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden sowie um Erzeugnisse dieses Abschnitts selbst. Die wesentliche Änderung oder Neugestaltung von Waren wird generell als Herstellung von Waren angesehen und dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet.“ (Statistisches Bundesamt (2008), S. 186).

[2] Vgl. Statistisches Bundesamt (2016a).

[3] Vgl. Statistisches Bundesamt (2016b).

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